Die Rechtsanwaltskanzlei bietet Rechtshilfe vor allem im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Unsere Mandanten werden unsererseits im anhängigen Vorstrafverfahren vor der Polizei sowie im anhängigen Strafverfahren vor dem Gerichtshof vertreten. Unseren Mandanten wird unserseits Hilfe bei der Verteidigungsvorbereitung geleistet, sie werden beraten und vertreten auch in anhängigen Vergleichs- oder Verhandlungsverfahren im Falle eines Schuldgeständnisses. Die Mandanten werden unserseits auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren vertreten.
In Strafverfahren werden unsererseits auch die Geschädigten vertreten. Im deren Namen erstatten wir Strafanzeigen oder erheben Privatklagen, sie werden unsererseits bezüglich des Vorgehens im Vorstrafverfahren und in anhängigen Verfahren vor dem Gerichtshof beraten, wir machen die Schadensersatzansprüche für die Schäden geltend, die mittels einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zugefügt werden.