Die Wirkung des Rechts liegt in der Vollstreckung (»Iuris effectus in executione consistit«). Das Gerichtsverfahren zur Eintreibung von Schulden stellt eine Gesamtheit von Verfahrensvorschriften dar, durch die der Gläubiger mithilfe von staatlichen Zwangsmitteln gegenüber dem Schuldner einen solchen Zustand herstellt, zu dem er anhand des Exekutionstitels berechtigt ist (insbesondere Gerichtsentscheidungen, Prozessvergleiche und unmittelbar vollstreckbare notarielle Niederschrift oder anhand einer glaubwürdigen Urkunde (Rechnung, Wechsel, Scheck, öffentliche Urkunde, Auszug aus Geschäftsbüchern, gesetzmäßig beglaubigte Privaturkunde).
Wir beraten unsere Mandanten bei der Eintreibung von Schulden und Zwangssicherung von Forderungen, ferner erstellen wir Mahnungen vor Vollstreckungen, darüber hinaus forschen wir die Zahlungsfähigkeit der Schuldner nach, reichen Vollstreckungsanträge, Einsprüche und Beschwerde gegen Vollstreckungsbeschlüsse ein, unsererseits werden auch Anträge auf Sicherung von Forderungen des Gläubigers mittels einer einstweiligen Anordnung gestellt, wir führen aber auch andere Rechtshandlungen zum Schutz der Rechte und Rechtsinteressen von Gläubigern und Schuldnern im Vollstreckungsverfahren aktiv durch.