Wir beraten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten bezüglich des Gesellschaftsrechts, einschließlich Gründungen von Gesellschaften aller Art, von Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und sonstigen Gesellschaftsformen, die für die Ausübung einer organisierten Geschäfts- oder sonstigen Tätigkeit geeignet sind.
Wir bieten juristische fachkundige Unterstützung bei der Leitung von Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, wir vertreten Aktionäre und Gesellschafter bei der Förderung ihrer Interessen und Ausübung ihrer Korporationsrechte gegenüber der Gesellschaft.
Im Bereich der Unternehmensführung (corporate governance) beraten wir Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Sachen, wo juristische Kenntnisse und Fertigkeiten für wirksame Lösungen hinsichtlich interner Verhältnisse zwischen den Mitgliedern der Leitungs- und Aufsichtsorgane, Aktionären und Mitarbeitern (Betriebsrat, Gewerkschaft) von Schlüsselbedeutung sind.
Wir führen detaillierte Untersuchungen (due diligence) der Geschäftstätigkeit von Zielgesellschaften in Verfahren wie bei Zusammenschlüssen und Übernahmen (M&A), Kapitalerhöhungen und ähnlichen Transaktionen, wo die Feststellung von Risiken und Anfälligkeit der Zielgesellschaft am wichtigsten ist. Anhand unserer Untersuchungsergebnisse arbeiten wir mit dem Mandanten bei der weiteren Abwicklung von Transaktionen (Festlegung von Kaufbedingungen, Verpflichtungen des Verkäufers usw.) zusammen, wobei wir sowohl seitens der Verkäufer als auch der Käufer engagiert werden können.
Gesellschaften, Aktionäre, Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen vertreten wir vor irgendwelchem Organ in den sich aus Gesellschaftsverhältnissen ergebenden Verfahren (z. B.: Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen, Entschädigungshaftung der Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen, Bestellung / Abberufung der Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen im Gerichtsverfahren, Einberufung der Versammlung aufgrund gerichtlicher Ermächtigung, abgestimmte Vorgehensweisen u. A.).