Bei Transaktionen mit Liegenschaften bieten wir unseren Mandanten fachkundigeUnterstützung und Orientierung bei der Wahl der geeignetsten Form von Verfügung und in Bezug auf die Vorgehensweise mit der Absicht, möglichst hohen Rechtsschutz der Interesse des Mandanten (Kaufgeld, Sicherheiten, Steuern u. A.) sicherzustellen.
Auf bereits beschriebenen Grundlagen bereiten wir Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Übergabe- und sonstige Verträge bezüglich der Verfügung über Liegenschaften. Wir beraten und bereiten alle Unterlagen in Bezug auf die Bestellung oder Erlöschung des Baurechts, der Dienstbarkeit und sonstiger Belastungen. Die Rechtsanwaltsgesellschaft leistet Hilfe bei der Erledigung von Wohnraum- und Geschäftsraummietverhältnissen, einschließlich der Vorbereitung von Mietverträgen, Herstellung von Wohnungseigentum, Regelung der Verhältnisse zwischen den Gebäudeverwaltern und Wohnungseigentümern. Für unsere Mandanten erledigen wir auch alle erforderlichen Grundbucheintragungen.
Wir vertreten unsere Mandanten in Gerichtsverfahren in Bezug auf das Eigentumsrecht und sonstige Rechte an Liegenschaften, auf die Besitzstörungen, Löschungen von Dienstbarkeiten u. Ä.
Darüber hinaus beraten wir Bauträger bei Liegenschaftsprojekten, vor allem bei der Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Baugenehmigung, Genehmigungen inBezug auf den Umweltschutz u. Ä.) und bei der Regelung von Rechtsverhältnissen gegenüber den Auftragnehmern und sonstigen beteiligten Subjekten.