Die Rechtsanwaltsgesellschaft erbringt Dienstleistungen für die Gesellschaften, deren Tätigkeit Abfallwirtschaft - Sammlung, Transport, Verarbeitung, Wiederverwertung und Entsorgung von Abfällen umfasst. Strenge gesetzliche Bestimmungen, die den Umweltschutz anstreben, fordern von Betreibern der Abfallwirtschaftsanlagen Überwachung und strikte Beschränkung von Emissionen in die Luft, Böden, Gewässer, Geräusch- und Geruchsemissionen. Ohne erforderliche Genehmigungen zum Betrieb von Anlagen ist die Verarbeitung von Abfällen nicht möglich. Auch die Auslandslieferungen von Abfällen entweder innerhalb der EU oder in Drittländer bedürfen einer Sondergenehmigung.
Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt und berät Gesellschaften in Verfahren vor zuständigen Verwaltungsbehörden zur Erlangung erforderlicher Genehmigungen (Umweltschutzgenehmigung, Umweltschutz-Zustimmung) zur Verarbeitung von Abfällen, Zustimmungen zur Abfallverbringungen über Grenzen hinweg entweder in die Drittländer oder innerhalb von EU, zur Verarbeitung von Abfällen zu festen Brennstoffen, Erlangung von Umweltschutzgenehmigungen zum Betrieb von Deponien und in sonstigen, mit Abfällen und Umweltschutz verbundenen Sachen.
Speziell geregelt ist der Umgang mit Verpackungen und Abfallverpackungen, wo ein besonderes Schema von Schlüsselbedeutung ist, das seitens der Gesellschaften für den Umgang mit Abfallverpackungen betreut und verwaltet wird. Um mit der Abfallverpackung umgehen zu können, braucht das Subjekt die Umweltschutzgenehmigung, wozu es besondere Voraussetzungen zu erfüllen hat.
Umgang mit Abfällen unterliegt regelmäßigen Aufsichtskontrollen. In diesem Sinne vertreten wir unsere Mandanten auch in erstinstanzlichen Inspektionsverfahren sowie auch in weiteren Berufungs- und Rechtsschutzverfahren.
Unsere Mandanten beraten wir auch bei der Durchführung von Projekten, die einen umfangreichen Eingriff in die Umwelt darstellen, daher unterliegen sie der Beurteilung von zuständigen Behörden in Bezug auf den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes,Natur- und Wasserschutz sowie sonstige Bereiche, wobei wir sie auch in Verfahren zur Erlangung von Zustimmungen, Genehmigungen und sonstigen Verwaltungsbescheiden vertreten, die die Voraussetzung zur Durchführung eines Projektes